Wer als Hausverwalter größere Wohnanlagen verwaltet, beschäftigt sich über kurz oder lang auch mit Rahmenverträgen für die Energieversorgung der Objekte. Sind Einzelverträge gegenüber Rahmenverträgen im Vorteil und worauf müssen Sie bei der Wahl der richtigen Vertragskonstellation achten? Welche Rahmenverträge gibt es und wo finden Sie den besten Anbieter? Wir informieren Sie im folgenden Artikel umfassend über Rahmenverträge für Wohnanlagen und welche Voraussetzungen für diese Verträge gelten.  

In welchen Bereichen gibt es Rahmenverträge? 

Rahmenverträge für Hausverwaltungen gibt es in verschiedenen Bereichen, vor allem aber bei Versicherungen und Energielieferverträgen. Wir konzentrieren uns hier auf den Bereich der Beschaffung von Strom und Gas, für Versicherungsverträge arbeiten wir mit einer Partnerkanzlei zusammen. Hausverwaltungen können auch für andere Dienstleistungen Rahmenverträge schließen, zum Beispiel mit Gartenservice- oder Hausmeisterdiensten.  

Welche Wohnanlagen eignen sich für Rahmenverträge? 

Grundsätzlich eignen sich alle größeren Wohnanlagen für die Vereinbarung von Rahmenverträgen für die Strom- und Gaslieferung. Hausverwaltungen sollten aber darauf achten, dass eine gewisse Größe der Objekte nicht unterschritten wird. Kleine Mehrfamilienhäuser mit weniger als sechs Einheiten erreichen häufig nicht die Abnahmemengen, bei denen Rahmenverträge lohnenswert werden. Je größer das Objekt ist, desto sinnvoller ist auch ein Rahmenvertrag. Zudem eignen sich nur Immobilien, bei denen Hausverwaltungen den Verbrauch recht genau einschätzen können, da bei den meisten langfristigen Verträgen bestimmte Abnahmemengen vorgeschrieben werden, die eingehalten werden müssen. Wenn dann zu wenig Energie abgenommen wird, drohen Vertragsstrafen.  

Energiemakler unterstützen Sie bei der Auswahl des Rahmenvertrags 

Rahmenverträge erhalten Sie nicht „von der Stange“, sondern ausschließlich individuell in Absprache mit dem jeweiligen Versorger. Kennen Sie alle Bedingungen, die in einem Rahmenvertrag definiert werden müssen? Ein Energiemakler kann Sie dabei unterstützen, die passende Lösung für Ihre verwalteten Objekte zu finden. Dabei greifen Energiemakler wie energiehandel24.eu auf weitreichende Kontakte zurück und sondieren jederzeit den Markt. So erhalten Sie Zugriff auf Spezialkonzepte und besonders gute Konditionen für Ihren Rahmenvertrag. 

Was macht ein Energiemakler anders als ein Vergleichsportal? 

Auf den ersten Blick wirken die Angebote zumindest sehr ähnlich. Ein Vergleichsportal bietet Ihnen einen schnellen Marktüberblick über die möglichen Energielieferanten für Ihre verwalteten Objekte. Dabei nutzen die Portale Schnittstellen zu den Anbietern und ermöglichen einen schnellen Wechsel zu einem neuen Lieferanten. Allerdings endet der Service der Vergleichsportale spätestens nach dem Abschluss des neuen Vertrags – unabhängig davon, ob der Wechsel reibungslos verläuft oder nicht. Alle Angebote außerhalb der Standardtarife der Lieferanten sind in der Regel nicht über die Vergleichsportale darstellbar. Als Hausverwalter erhalten Sie so keinen vollständigen Marktüberblick.

Wir als Energiemakler nutzen ein ähnliches Vergleichssystem wie die Portale. Dieses System ist aber nur eine der Quellen, die wir nutzen, um die beste Lösung für Ihre Energiebeschaffung zu finden. Daneben greifen wir auf Sonderkonzepte einzelner Versorger, Auktionsplattformen und individuelle Anfragen zurück. Im Gegensatz zum Vergleichsportal endet unser Service zudem nicht mit der Beantragung eines Lieferantenwechsels. Wir sind während des gesamten Prozesses für Sie da und unterstützen Hausverwalter bei Rückfragen, Problemen oder speziellen Inhalten von Rahmenverträgen. Gleichzeitig bewerten wir die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter und wählen ausschließlich Anbieter, bei denen die Bedingungen zu Ihren verwalteten Objekten passen.  

Musterrahmenvertrag – was muss drin stehen? 

Aufgrund der Vielzahl möglicher Konstellationen und immer individueller werdenden Vertragswerken gibt es keine wirklichen Musterverträge für Energielieferungsverträge. Es gibt aber ein paar Punkte, die immer vermerkt sein sollten. Dazu gehören:

  • Vertragspartner
  • Adresse des Objekts bzw. der Objekte
  • Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit
  • Kündigungsfristen
  • Mindestabnahmemengen
  • Gegebenenfalls Strafzahlungen
  • Regelungen zu Preisgarantien

Wir unterstützen unsere Kunden beim Ausarbeiten der Rahmenbedingungen für die Verträge und beraten Sie auch zu Punkten, die nicht auf den ersten Blick verständlich sind. Der günstigste Preis ist übrigens nicht immer der wichtigste Faktor für eine optimale Vertragsgestaltung. Wichtiger aus unserer Sicht sind Versorgungsstabilität und faire Vertragsklauseln. Ein eigentlich günstiger Vertrag wird bei Verbrauchsschwankungen schnell teuer, wenn Strafzahlungen vereinbart werden oder der höhere Verbrauch auf dem Spotmarkt nachgekauft werden muss. Die Vertragslaufzeit sollte ebenfalls nicht zu lang ausfallen – lang laufende Verträge bieten zwar eine gewisse Sicherheit bei der Preisgestaltung, dafür können Sie aber nicht reagieren, wenn sich Änderungen auf dem Markt ergeben und die Preise stark fallen.

Worauf wir für Sie achten – diese Punkte sind in Rahmenverträgen besonders wichtig 

Wir überprüfen für Sie die Bedingungen der Rahmenverträge und achten darauf, dass diese fair gestaltet werden. Ein besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Laufzeiten und die Preisgestaltung des Vertrags. Insbesondere Preisanpassungsklauseln werden kritisch überprüft, damit im Falle einer größeren Veränderung auf den globalen Märkten nicht plötzlich hohe Nachzahlungen für die Mieter der verwalteten Objekte drohen.

Zudem prüfen wir auch regelmäßig, ob die Rahmenverträge noch auf dem aktuellen Stand sind und gegebenenfalls eine Anpassung notwendig wird. Die entsprechenden Verhandlungen mit dem Lieferanten übernehmen wir gern für Sie. 

Die Basics – was brauchen Sie als Hausverwaltung für den Abschluss eines Rahmenvertrags? 

Damit Sie für eine komplette Wohnanlage entsprechende Rahmenverträge für die Energiebeschaffung schließen können, benötigen Sie einen Verwaltervertrag für die Mietverwaltung mit einem Passus, der Ihnen eine entsprechende Vollmacht einräumt. Im Normalfall schließen Sie diesen Vertrag für die Mietverwaltung mit dem Eigentümer oder der Eigentümergemeinschaft einer Immobilie. Diese können auch selbst als Rahmenvertragspartner Verträge schließen, das ist aber sehr selten.

Falls Sie einen Muster Vertrag für Hausverwaltungen verwenden, sollten Sie noch einmal überprüfen, ob ein entsprechender Passus vorhanden ist und diesen sonst ergänzen. Das ist auch als kurze Ergänzung zum bestehenden Vertrag möglich.

Welche Vorteile haben Rahmenverträge für Sie als Hausverwaltung und für die Mieter der Objekte? 

Bündelverträge sind für Hausverwaltungen besonders attraktiv. Sie vereinfachen die Nebenkostenabrechnung der verwalteten Objekte deutlich, da nur noch ein Vertragspartner abgerechnet werden muss und nicht mehr verschiedene. So ist die Gesamtabrechnung für alle transparent und gut nachvollziehbar. Einige Versorger belohnen Hausverwaltungen zusätzlich mit einer Provision. Bitte achten Sie dann darauf, dass im Verwaltervertrag Ihrer Hausverwaltung solche Zahlungen nicht generell ausgeschlossen sind. Gegebenenfalls lohnt sich eine Verhandlung mit der Eigentümergemeinschaft oder Eigentümer der verwalteten Immobilien.

Mieter können mit Rahmenverträgen bei größeren Wohnanlagen im Vergleich zu Einzelverträgen sparen. Die Abnahme größerer Mengen garantiert einen günstigeren Arbeitspreis und damit niedrigere verbrauchsabhängige Kosten. Häufig sinken zudem die Nebenkosten für Strom und Gas bei den gemeinsam genutzten Bereichen, da auch dort die niedrigeren Preise angesetzt werden.

Auch die Eigentümer der Gebäude profitieren langfristig von der Bündelung der Einzelverträge. Günstigere Nebenkosten machen Wohnungen attraktiver. Sie werden schneller neu vermietet und der Leerstand fällt geringer aus. In der Regel kommt es auch zu einer geringeren Fluktuation bei den Mietern, sodass die Wohnungen länger bewohnt werden. Diese Faktoren führen dazu, dass die Rentabilität der Immobilie steigt.

Fazit – Meistens sind Rahmenverträge besser geeignet 

In den meisten Fällen sind Rahmenverträge für Wohnanlagen gegenüber Einzelverträgen die bessere Wahl. Die Konditionen sind bei Rahmenverträgen deutlich besser und sowohl Eigentümer als auch Mieter profitieren von geringeren Nebenkosten und weniger Leerstand in den Wohnungen. Mit einem Energiemakler an Ihrer Seite finden Sie die beste Lösung für Ihre verwalteten Immobilien. Unsere langjährige Expertise und unser umfassendes Netzwerk sorgen für einen nahezu kompletten Marktüberblick. Wir klären mit Ihnen, welche Art von Rahmenvertrag für Sie infrage kommt, und empfehlen Ihnen einen passenden Versorger für Ihre Immobilien. Energiehandel24.eu unterstützt Sie bei dem Wechsel zu einem neuen Energielieferanten und kümmert sich auch während der gesamten Vertragslaufzeit um den Vertrag. Informieren Sie sich jetzt unverbindlich und testen Sie uns und unser Angebot! 

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